- Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfer (Arbeitsschutzgesetz § 10)
- Unterweisung Mitarbeiter (Arbeitsschutzgesetz § 12/ Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 6.1)
Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Bei uns werden Sie zum Brandschutzhelfer und/ oder Evakuierungshelfer ausgebildet!
Gemäß § 10 ArbSchG / ASR 2.2 sind Unternehmen, Betriebe und Arbeitsstätten dazu verpflichtet, Brandschutzhelferbzw. Evakuierungshelfer vorzuhalten und ausbilden zu lassen.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischem Teil und einer praktischen Übung mit unserem mobilenFiretrainer. Sie lernen die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes kennen und üben praktisch mit demFeuerlöscher. Wir gehen auch gezielt auf Ihre Fragen und örtlichen Gegebenheiten ein.
Lehrgänge sind als Einzelpersonen oder auch als Gruppe buchbar. Sprechen Sie uns einfach an für Ihr individuellesAngebot.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen in die Firma. Alles was wir dafür benötigen ist ein Besprechungsraum derGruppengröße angemessen, und etwas Platz (z.B. auf dem Parkplatz) für die praktische Löschübung.