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DIN ISO

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit. Als Partner von Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft trägt DIN wesentlich dazu bei, Innovationen zur Marktreife zu entwickeln und Zukunftsfelder wie Industrie 4.0 und Smart Cities zu erschließen.

Rund 32.000 Experten aus Wirtschaft und Forschung, von Verbraucherseite und der öffentlichen Hand bringen ihr Fachwissen in den Normungsprozess ein, den DIN als privatwirtschaftlich organisierter Projektmanager steuert. Die Ergebnisse sind marktgerechte Normen und Standards, die den weltweiten Handel fördern und der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, dem Schutz der Gesellschaft und Umwelt sowie der Sicherheit und Verständigung dienen.

DIN wurde 1917 gegründet und feierte 2017 sein 100-jähriges Bestehen (Quelle: DIN)

DIN 14095

Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

Die Norm enthält Anforderungen an Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und dient der Vereinheitlichung der von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen (z. B. Werksgelände) benötigten Pläne. Feuerwehrpläne sind keine Einsatzpläne der Feuerwehr, können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Hierfür legt diese Norm die notwendigen Anforderungen an die Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Feuerwehrpläne bestehen aus allgemeinen Objektinformationen Übersichtsplan Geschossplan/Geschossplänen Sonderplan/Sonderplänen zusätzlichen textlichen Erläuterungen. Die Bestandteile der Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten, müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. (Quelle: DIN)

DIN 14675

Brandmeldeanlagen

Diese Norm enthält Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen. Für die automatische Weiterleitung von Alarmen von der BMA an die Feuerwehr wurden die Forderungen der Vertreter der Feuerwehren berücksichtigt und durch entsprechende Anforderungen der neuen europäischen Normenreihe DIN EN 50136 "Alarmanlagen - Alarmübertragungsanlagen und -Einrichtungen" und der DIN EN 16763 "Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen" umgesetzt. Diese Norm basiert auf dem Europäischen Dokument CEN/TS 54-14:2004 des CEN/TC 72, an dem Experten des FNFW-Arbeitsausschusses NA 031-02-06 AA mitgearbeitet haben. Ziel dieser Norm ist, zusammen mit den Normen der Normenreihe VDE 0833 die Anforderungen, die bisher in den "Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr" enthalten sind, durch normative Festlegungen weitestgehend zu vereinheitlichen. Quelle: DIN)

DIN 14096

Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen

Die Brandschutzordnung ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen, die Brände verhüten sollen. Die Brandschutzordnung Teil A besteht aus dem Aushang mit schlagwortartigen Anweisungen beziehungsweise Hinweisen und ergänzenden graphischen Sicherheitszeichen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnung Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) richtet sich an die Personen (zum Beispiel Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Die Brandschutzordnung Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure). Im informativen Anhang A der Norm werden allgemeine Hinweise zur Brandschutzordnung Teil A (Aushang) gegeben. Ebenfalls ist dort ein Muster für die Brandschutzordnung Teil A (Aushang) abgebildet. Die Norm gibt eine Anleitung für die Erstellung einer Brandschutzordnung Teil A (Aushang) nach einheitlichen Gesichtspunkten. Des Weiteren legt DIN 14096 Anforderungen an die eingangs genannten Brandschutzordnungen Teil B und Teil C fest, um Brandschutzordnungen nach weitgehend einheitlichen und zweckmäßigen Gesichtspunkten zu erstellen. Die früheren drei Normteile wurden zusammengelegt. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-02 AA "Bauliche Anlagen und Einrichtungen" im DIN zuständig. (Quelle: DIN)

DIN 23601

Sicherheitskennzeichnung - Flucht- und Rettungspläne

Die Norm legt Gestaltungsgrundlagen für Flucht- und Rettungspläne fest. Diese Pläne informieren die Nutzer einer baulichen Anlage über die relevanten Fluchtwege, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen. Die Pläne können im Notfall auch von Rettungskräften benutzt werden. Die Pläne sollen in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz sichtbar angebracht werden.
Die Norm gilt weder für Pläne, die von externen Sicherheitsdiensten, noch für technische Zeichnungen, die von Fachleuten angewendet werden.
Die DIN ISO 23601 enthält die internationalen Sicherheitszeichen nach ISO 7010, die zum Teil von denen der DIN 4844-2:2001 und ASR A1.3 (Ausgabe 2007-04) abweichen. Es ist vorgesehen, auch in Deutschland die Sicherheitszeichen der ISO 7010 zu übernehmen und die DIN 4844-2 und ASR A1.3 entsprechend zu überarbeiten. Solange die Übernahme der Sicherheitszeichen nach ISO 7010 nicht erfolgt ist, gelten die Sicherheitszeichen nach DIN 4844-2:2001 und ASR A1.3 (Ausgabe 2007-04).
Zwar enthält die Norm Aussagen zur Anbringung von Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen, die Gestaltung und die Inhalte der Verhaltensregeln sind jedoch nicht festgelegt. Die Musterpläne im informativen Anhang A enthalten lediglich Beispiele für die Verhaltensregeln. In Deutschland hat sich die bisherige Form bewährt, wonach die Verhaltensregeln im Brandfall rot umrandet, die Verhaltensregeln bei Unfällen grün umrandet werden. Es wird empfohlen, die 5 W-Fragen bei der Gestaltung der Verhaltensregeln zu berücksichtigen.
Die Internationale Norm wurde vom ISO/TC 145 "Graphical symbols", Unterkomitee SC 2 "Safety identification, signs, shapes, symbols and colours" unter wesentlicher Beteiligung deutscher Fachleute erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 095-01-06 GA "Sicherheitskennzeichnung" des Normenausschusses Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) für die Bearbeitung verantwortlich.
Gegenüber DIN 4844-3:2003-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) ISO 23601:2009 übernommen; b) farbliche Kennzeichnung des Standortes des Betrachters geändert; c) farbliche Unterscheidung der horizontalen und vertikalen Fluchtwege entfallen; d) abhängig von der Ausdehnung einer baulichen Anlage neue Mindestmaßstäbe für die Pläne festgelegt; e) Plangröße für Aushänge in einzelnen Räumen festgelegt; f) Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auch separat in der Nähe der Pläne zulässig; g) Festlegungen zum Anbringungsort der Pläne aufgenommen; h) Darstellung der beispielhaften Musterpläne im informativen Anhang A geändert. (Quelle: DIN)

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